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Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf B2-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.

Eine Online-Anmeldungen ist nicht möglich. Berufssprachkurs Zielniveau B2 (DeuFöV) am Abend - 500 UE

(Bad Mergentheim, ab Di., 5.9., 17.15 Uhr )

Dieser Berufssprachkurs mit dem Zielniveau B2 (DeuFöV) und drei Abendterminen pro Woche ist vor allem für Beschäftigte und Auszubildende geeignet, die Berufstätigkeit und Deutschlernen miteinander kombinieren möchten. Der Kurs umfasst 500 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Voraussetzung für die Kursteilnahme ist eine Berechtigung/Verpflichtung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter.

Wenn Sie
- einer Beschäftigung nachgehen,
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren,
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen,
können Sie einen Antrag auf Zulassung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Unser Büro kann Sie gerne bei der Antragstellung unterstützen. Sprechen Sie uns bitte diesbezüglich an.

Wenn Sie
- ausbildungssuchend,
- arbeitsuchend,
- arbeitslos gemeldet sind oder
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Arbeitsagentur/des Jobcenters absolvieren
haben Sie die Möglichkeit, einen Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zur Kursteilnahme von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu erhalten.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,42 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.

Der Kurs findet dienstags, mittwochs und donnerstags, 17 bis 20:15 Uhr statt.

Eine Online-Anmeldungen ist nicht möglich. Berufssprachkurs Zielniveau C1 (DeuFöV) - 400 UE

(Bad Mergentheim, ab Di., 12.9., 17.15 Uhr )

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Zielgruppe des Kurses sind berufstätige Personen mit Deutschkenntnissen auf B2-Niveau, die ein angemessenes Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten Berufen (z. B. Berufen im medizinischen Bereich) anstreben.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf C1-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,42 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.

Eine Online-Anmeldungen ist nicht möglich. Berufssprachkurs Zielniveau C1 (DeuFöV) - Baustein 1

(Bad Mergentheim, ab Di., 12.9., 17.15 Uhr )

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Zielgruppe des Kurses sind berufstätige Personen mit Deutschkenntnissen auf B2-Niveau, die ein angemessenes Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten Berufen (z. B. Berufen im medizinischen Bereich) anstreben.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf C1-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,42 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.

Eine Online-Anmeldungen ist nicht möglich. Berufssprachkurs Zielniveau C1 (DeuFöV) - Baustein 2

(Bad Mergentheim, ab Di., 14.11., 17.15 Uhr )

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Der Kurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Zielgruppe des Kurses sind berufstätige Personen mit Deutschkenntnissen auf B2-Niveau, die ein angemessenes Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten Berufen (z. B. Berufen im medizinischen Bereich) anstreben.

Voraussetzung: Eine schriftliche Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Diese erhalten Sie von der Arbeitsagentur (AA) oder dem Jobcenter (JC), wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitsuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der AA oder des JC absolvieren

Falls Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, wenn Sie
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
- eine Beschäftigung haben, für die Sprachkenntnisse auf C1-Niveau notwendig sind.

Kostenbeitrag:
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen 20.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) übersteigt, beträgt der Kostenbeitrag 2,42 Euro pro Unterrichtseinheit (Ratenzahlung ist möglich). Für sozialversicherungspflichtige Teilnehmende, deren jährliches zu versteuerndes Einkommen unter der oben genannten Grenze liegt sowie Teilnehmende mit Anspruch auf ALG, Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, § 56 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), AsylbLG oder SGB VIII (statt AsylbLG) ist die Teilnahme kostenlos.
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Integrationskurs: Anmeldung und Einstufung

Für die Teilnahme am Integrationskurs sind eine Beratung und ein Einstufungstest obligatorisch. Der Einstufungstest dauert ca. 45 Minuten und beinhaltet einen schriftlichen Test und ein kurzes Gespräch. Für das Beratungsgespräch notwendige Unterlagen: Checkliste zum Download.

Hinweis: Beratung und Aufnahme zu Integrationskursen erst wieder ab 27. Juli 2023 möglich.

Wegen der großen Nachfrage nach Integrationskursen muss die Volkshochschule die persönliche Beratung für neue Interessentinnen und Interessenten vorübergehend aussetzen – und bei der Vergabe von Plätzen um Geduld bitten. Bereits gestellte Anträge sind nicht betroffen. Mehr dazu hier

Wer macht was im Main-Tauber-Kreis?  Informationsblatt zur Hilfe für Geflüchtete und MigrantInnen

Deutsch lernen mit dem vhs-Lernportal. Kostenfrei - jeder Zeit - an jedem Ort:

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Eine Online-Anmeldungen ist nicht möglich.
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